im SCHADENFALL

im Schadenfall für Sie da


Bei einem Notfall:

  1. Sorgen Sie bitte dafür, dass Sie die Notfall-Telefonnummer immer bei sich haben.
  2. Wählen Sie bitte die Notfallnummer der entsprechenden Gesellschaft.

Sie geniessen die 24-Stunden-Schadenhilfe von der Autopanne über den Schlüsselnotfallservice bis hin zur Wasserschadenbehebung.

Normaler Schadenfall:

  1. Schadenminderungspflicht nach VVG:
    Art. 61  1 Der Anspruchsberechtigte ist verpflichtet, nach Eintritt des befürchteten Ereignisses tunlichst für Minderung des Schadens zu sorgen.
  2. Melden Sie das Schadenereignis gemäss Schadentelefonnummer Ihrer Police – umgehend !

Art. 38  1 Ist das befürchtete Ereignis eingetreten, so muss der Anspruchsberechtigte, sobald er von diesem Ereignisse und seinem Anspruche aus der Versicherung Kenntnis erlangt, den Versicherer benachrichtigen. Der Vertrag kann verfügen, dass die Anzeige schriftlich erstattet werden muss.    2 Hat der Anspruchsberechtigte die Anzeigepflicht schuldhafterweise verletzt, so ist der Versicherer befugt, die Entschädigung um den Betrag zu kürzen, um den sie sich bei rechtzeitiger Anzeige gemindert haben würde. Usw.

Wichtig zu wissen:


  1. Bei jeder Diebstahlanzeige ist ein Polizeirapport notwendig.
  2. Erwähnen Sie immer Ihre Versicherten-Nummer oder die Policennummer.
  3. Bei Fahrzeugschäden melden Sie bitte die Kontrollschild-Nummer.
  4. Notieren Sie für die Schadenmeldung die 5 „W-Fragen“:

    a) Was ist geschehen, b) wann ist es passiert, c) wo: wie lautet die Adresse, d) wer ist der Schadenversursacher (z.B. Lenkerdaten), e) wie hoch wird der Schaden eingeschätzt (organisieren Sie bitte einen Kostenvoranschlag, bei grösseren Schäden auch eine Konkurrenzofferte)

  5. Fügen Sie auch unmittelbare Schadenfotos bei und wo gefragt die Adresse des Geschädigten, Information was wo wann besichtigt werden kann. Wie und wann sind Sie erreichbar? Denken Sie an den Schadenexperten, er muss sogleich über alle Informationen verfügen.

Was ist vorsorglich zu beachten?

  1. Schauen Sie, dass Sie die «Grüne Karte», das Unfallprotokoll und die Tel.-Nummer der anzuwählenden Autoversicherung (Assistance!) im Auto griffbereit haben.
  2. Bei speziellen Versicherungsmodellen (u.a. mit Prämienreduktion) ist es absolut wichtig, dass Sie die mittels Police mitgeteilte Telefonnummer anwählen, ein allfälliger (meistens kostenloser) Abschleppdienst wird dann organisiert und Ihnen die vorgesehene Partnergarage zugeteilt.
  3. Notfälle im Haushalt wie u.a. Schlüsseldienst: Behalten Sie eine dieser Notfallnummern ausserhalb des Hauses auf.

Beratung vor einem Schadenfall

  1. Sprechen Sie rechtzeitig mit uns, damit wir gemeinsam allfällige Lücken feststellen können und nach Wunsch und Möglichkeit schliessen können.
  2. Reiseversicherung: Annullationskosten, Personen- und/oder Fahrzeugassistance, sichern Sie sich rechtzeitig ab.

  3. Risk-Management: Sie möchten uns gar nicht jeden kleinen Schadenfall melden? Dank der speziellen Risk-Analyse stellen wir gemeinsam fest, welche Risiken und Schadensummen Sie selber tragen können. Je grösser und solventer Ihr Unternehmen ist, desto markanter sind die Prämieneinsparungen dank unserem gemeinsamen Vorgehen.

Schadenbehebung rund um die Uhr!

Als unser Kunde werden Sie im Schadenfall, für die erste Hilfe, direkt – 24 h/365 Tage – durch Ihre Versicherungsgesellschaft bedient. Sie wählen einfach die offizielle 0800-er Nummer, 058-er Nummer etc., die Sie von uns bekommen haben.
Dazu erledigen wir dann mit Ihnen im 2. Schritt – nach der ersten Schadenmeldung – auch die Schadenbehebung samt Rechnungsbegleichung. Sie erreichen zu Bürozeiten immer eine Ansprechperson, die Ihnen weiterhelfen wird. Ist es für Sie wichtig, dann können Sie uns auch nach 18 Uhr sowie samstags und sonntags anrufen.
Wir stehen an Ihrer Seite, rund um die Uhr, weltweit. 

Die Ruhe nach dem Sturm, Sie können beruhigt auf die zuverlässige, erfreuliche Schadenabwicklung vertrauen!

Eine von unzähligen Schadenreferenzen


Grobe Versicherungslücke aufgedeckt und sehr kulante Schadenerledigung erhalten!

«Eine Überprüfung aller Policen, durch Graf/Livers, ergab, dass unser Gebäude (jahrelang?) nicht gegen Wasserschäden versichert war. Diese Lücke wurde alsdann sofort geschlossen. Wenige Monate später trat dann ein Wasserschaden ein, durch ein Leitungsleck floss mitten in der Nacht eine beträchtliche Menge an Wasser vom Dachgeschoss über zwei Stockwerke tiefer bis ins Parterre, immer durch die Elektrokanäle, den Beleuchtungen entlang. Der Schaden an Gebäude (!) und teils auch an Mobiliar belief sich auf runde CHF 19'500.

Die Unterstützung durch Graf/Livers war sehr wertvoll, einerseits, dass rechtzeitig die fehlende Deckung bemerkt wurde, andererseits durch die Hilfe bei der Bewältigung des Schadens, so wurden u.a. einige Beträge sehr kulant anerkannt, wo versicherungstechnisch Kürzungen vorgesehen gewesen wären

R.L. aus B.